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Aktuelle Gesetzesänderungen

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Aktuelle Gesetzesänderungen

Basistarif
Seit 2009 können alle freiwillig gesetzlich Versicherten im Zeitraum von sechs Monaten nach Vertragsablauf in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung wechseln. Das ist der preiswerte Versicherungsschutz der PKV und orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Kassen.

Die Beiträge eines Basistarifs dürfen den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen. Entsteht finanzielle Hilfenotwendigkeit, so kann der Beitrag für den Basistarif auf die Hälfte vermindert werden.

Wer zur Zeit schon privat versichert ist und in einen günstigeren Tarif umsteigen möchte, muss nun keinerlei Zuschläge mehr leisten. Grundlegend für die Beiträge im neuen Tarif ist lediglich die gesundheitliche Befindlichkeit des Versicherten, die bei der ersten Antragstellung erfasst wurde. Dieser bestimmt über die Beiträge beim neuen Tarif mit. Auch Rückkehrer in die PKV dürfen den Basistarif in Anspruch nehmen, ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse hinnehmen zu müssen.

Ältere PKV-Versicherte
Für jüngere Versicherte sind im Mitgliedsbeitrag Altersrückstellungen in Form eines 10-prozentigen Zuschlags enthalten. Dieser wird eingesetzt für die erhöhten Kostenaufwände, die durch die medizinische Versorgung von älteren PKV-Mitgliedern auftreten. Ab dem 61. Lebensjahr muss der Zuschlag nicht mehr geleistet werden. Durch die Bildung der Altersrückstellung müssen ältere Versicherungsnehmer somit nidrigere Kosten tragen.

Die Mitnahme der Altersrückstellungen beim Wechsel der privaten Krankenversicherung wurde 2009 erleichtert. Wenn privat Krankenversicherte innerhalb eines Versicherungsunternehmens in den Basistarif wechseln, werden ihre Altersrückstellungen in vollem Umfang auf den neuen Vertrag übertragen. Bei einem Wechsel in den Basistarif eines anderen Anbieters werden die Altersrückstellungen nur im Umfang des Basistarifs zum neuen Versicherer übertragen. Wechselt man von einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenkasse, verfallen die Altersrückstellungen aber nach wie vor.

Von der Gesetzlichen in die Private
Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt für angestellte Arbeitnehmer bei einem Jahresgehalt von 52.200,00 € brutto. Wenn Sie viel mehr verdienen, dürfen Sie zu einem privaten Krankenversicherer wechseln. Als freiwillig gesetzlich Versicherter, bspw. als Selbstständiger oder freier Mitarbeiter, können Sie wie bisher ohne Fristen und Einkommensgrenzen in die Private wechseln.

Tarifberechnung und Angebot zur privaten Krankenversicherung

Sie sind selbstständig, Beamter, Freiberufler, Student oder Ihr gesamtes Bruttoeinkommen überstieg in den letzten 12 Monaten 52 200,00 €? Dann dürfen sich privat krankenversichern. Mit einer privaten Krankenversicherung bekommen Sie exklusive Sicherheit und sparen dabei bares Geld!

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